| Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.
Die Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden (z. B. pro Jahr eine Schulung). Achtung Zusatztermin: Am 14.02.2026 Modul 2 in Wolfhagen haben wir noch freie Plätze Wichtig !!! Bitte zu jeder Schulung den Führerschein, Personalausweis sowie den Fahrerqualifikationsnachweis ( wenn schon vorhanden ) mitbringen !!! Ohne diese Unterlagen können keine Eintragungen im KBA durchgeführt werden !!! |
|